Allgemeine Geschäftsbedingungen – Verleih

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines, Geltungsbereich & Vertragssprache

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, Yvonne Bregazzi Wedding Design, Neue Steige 31, 75323 Bad Wildbad geschlossenen Verträge. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns gegenüber Unternehmern nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB, also natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können als auch gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, also natürlichen oder juristischen Personen oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

§2 Vermietung von Dekoration, Equipment und Veranstaltungsbedarf

Yvonne Bregazzi Wedding Design vermietet Dekoration, Equipment und Veranstaltungsbedarf an geschäftliche sowie privater Kunden. Die Leistungsangebote erfolgen, soweit sich aus ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, freibleibend und unverbindlich.

  1. Pflichten des Kunden
    Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Vertrags erforderlichen Informationen ohne schuldhaftes Zögern zu überlassen und sichert deren Richtigkeit sowie Vollständigkeit zu. Etwaige Änderungen persönlicher Daten oder vertragswesentlicher Informationen sind ebenfalls ohne schuldhaftes Zögern schriftlich mitzuteilen. Ist der Kunde Unternehmer, verpflichtet er sich zudem, für die Veranstaltung eine sog. Veranstalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  2. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
    Eine Rechnung in Papierform ist nicht geschuldet, d.h. die Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail versendet. Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages fällig.  Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Betrag dem Konto gutgeschrieben ist. Im Falle von Rücklastschriften hat der Kunde die von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar. Über eine Beauftragung von Dritten/Zulieferern bedarf es einer Abstimmung mit dem Kunden. In einer solchen Abrede wird vereinbart, dass angemessene Kosten für Leistungen durch o.g. Dritte/Zulieferer dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärungen von uns in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bezahlt hat. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Forderung an ein Inkassounternehmen zu verkaufen.
    Für den Fall, dass der Kunde bei Fälligkeit nicht leistet, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; ist der Kunde Unternehmer, sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9% – Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
    1. Bei Abholung
      Der verbleibende Rechnungsbetrag, d.h. die weiteren 50 % des Mietpreises zuzüglich weiterer auftragsbezogener Kosten, ist bei Rückgabe der Mietgegenstände fällig.
    2. Versand
      Bei Versand der Mietartikel per Paketdienstleister ist der gesamte Rechnungsbetrag 14 Tage im Voraus per Vorkasse zu bezahlen. Rechnungen sind nach Rechnungsstellung ohne Abzüge innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
  3. Stornierungsbedingungen
    Bis 180 Kalendertage vor der Hochzeit kann kostenfrei storniert werden, lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro fällt an.
    Bis 30 Kalendertage vor der Hochzeit werden 20% des Auftragswertes berechnet (wird anteilig von der Anzahlung einbehalten).
    Bis 15 Kalendertage vor der Hochzeit werden 35% des Auftragswertes berechnet (Anzahlung wird einbehalten). Bis 7 Kalendertage vor der Hochzeit werden 55% des Auftragswertes berechnet (Anzahlung wird einbehalten). Bis 3 Kalendertage vor der Hochzeit werden 80% des Auftragswertes berechnet (Anzahlung wird einbehalten). Bei späteren Stornierungen werden 100% des Auftragswertes berechnet.
  4. Mietdauer
    Die Vermietung der Artikel erfolgt für einen Mietzeitraum von max. 4 Tagen (= 1 Mieteinheit), auch wenn die gemieteten Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden. Eine kostenfreie, vorzeitige Abholung am Vortag und die Rückgabe am folgenden Werktag kann nach vorheriger Absprache und bei Verfügbarkeit der Mietartikel mit dem Vermieter vereinbart werden. Wenn der Mieter die Mietgegenstände nicht fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer informieren. Eine Verlängerung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, weil er die übernommenen Mietgegenstände nicht zurückgegeben hat, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. Die Frist beginnt, für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs, für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält.
  5. Erfüllungsort und Gefahrenübergang
    Erfüllungsort ist der Geschäftssitz, Neue Steige 31, 75323 Bad Wildbad. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die gemieteten Gegenstände durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.
    Bei Abholung der angemieteten Gegenstände muss der Mieter die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Sollte die Lieferung nicht vollständig oder beschädigt sein, muss der Mieter den Vermieter beim Empfang der angemieteten Gegenstände unverzüglich informieren.
  6. Lieferung
    Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche bezeichnet sind. Generell bieten wir einen Lieferservice für den Umkreis von ca. 50 Fahrtkilometern ab Firmensitz in Bad Wildbad an. Für den Liefer- oder Abholservice wird eine individuell vereinbarte Transportpauschale je Anfahrt bis zum Abladeort berechnet. Für die Lieferung bzw. Abholung am Sonn- und Feiertag ist ein Zuschlag von 50 % fällig. Die Transportkosten beinhalten nicht den Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der gemieteten Gegenstände. Diese Leistung übernehmen wir gerne gegen gesonderte Berechnung. Bei der Lieferung und Abholung der angemieteten Gegenstände hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware in Empfang nimmt. Der Mieter hat sich von dem einwandfreien Zustand, der richtigen Funktion sowie der Vollständigkeit bei Übernahme des Mietgegenstands zu vergewissern. Mit der Übernahme des Mietgegenstands durch den Mieter bestätigt dieser schriftlich den einwandfreien und zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand des Mietgegenstands. Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen. Am vereinbarten Abholtermin müssen die angemieteten Gegenstände vollständig, sortiert und sauber bereitstehen (der Anlieferung entsprechend). 
  7. Versand
    Einige Mietobjekte sind versandfähig und können gegen Aufpreis durch einen Paketdienstleister angeliefert und zurückgebracht werden. Die Versandkosten ergeben sich in Abhängigkeit zur Größe und zum Gewicht des Mietobjektes und werden immer individuell auf Anfrage definiert. Der Mieter erhält hierbei eine Kostenangabe für den Hin- und Rückversand. Das Rücksendeetikett wird der Sendung beigelegt.
  8. Abholung und Transport
    Der Mieter muss für einen vorschriftsgemäßen Transport der Mietobjekte Sorge tragen. Die Mietartikel müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Die Abholung und Rückgabe können nur innerhalb der Geschäftszeiten erfolgen.
  9. Haftung
    Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert und dienen nur zum Zwecke der Dekoration. Da es sich beim Mietgegenstand um gebrauchte Materialien und Sachen handelt, begründen normale Gebrauchsspuren keinen Nachbesserungs-, Ersatz- und Rücknahmeanspruch. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigung oder Abhandenkommen des Mietgegenstandes während des Mietverhältnisses. Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei dem Gebrauch des Mietgegenstands durch ihn selbst, seiner Angestellten oder Beauftragten oder durch sonstige Personen, denen er die Benutzung gestattet hat, schuldhaft verursacht werden. Er leistet Ersatz für alle notwendigen Aufwendungen für Herstellung, Kauf in Höhe des Wiederbeschaffungspreises oder Reparatur des Mietgutes. Der Vermieter empfiehlt, den Mietgegenstand gegen Verlust, Beschädigung und Vandalismus auf eigene Kosten zu versichern.
    Der Versicherungswert des Mietgegenstands wird von dem Vermieter auf Wunsch mitgeteilt. Dem Mieter obliegt die Obhut- und Aufsichtspflicht bezüglich des gesamten Mietgegenstandes ab Übergabe bis zur Rückgabe. Verletzt der Mieter die Obhut- und Aufsichtspflicht, hat er den dadurch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
    – wegen des Fehlens oder des Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft;
    – die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Der Vermieter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf) durch den Vermieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Absatz 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  10. Fehlmengen, Beschädigungen, Bruch
    Von der Übernahme bis zur Rückgabe der gemieteten Gegenstände trägt der Mieter die Verantwortung. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Fehlmengen erst nach abgeschlossener Reinigung ermittelt werden können. Beschädigte und fehlende Gegenstände werden dem Mieter zu Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt. Beschädigungen sind unter anderem Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und ähnliches. Um Stockflecken zu vermeiden, muss die Mietwäsche vor dem Versand komplett trocken sein. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung resultieren, gegen den Vermieter geltend machen.
  11. Reinigung
    Der Mieter muss die gemieteten Gegenstände sorgfältig behandeln und vor Rückgabe grob säubern. Der Vermieter übernimmt die Reinigung der Gegenstände. Bei extrem verschmutzten Artikeln behält sich der Vermieter das Recht vor, die dadurch entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Sämtliche Textilien müssen trocken zurückgegeben werden.
  12. Kündigung
    Eine Kündigung des Mieters gemäß § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden gegeben ist.
  13. Eigentumsvorbehalt bei Verkaufsware
    Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Geraten Sie mit der Zahlung länger als 10 Tage in Verzug, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern. Für Unternehmer gilt darüber hinaus weiter: Sie sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. In diesem Falle treten Sie jedoch in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben Sie auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens über Ihr Vermögen gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Ihr Verlangen freizugeben.
  14. Gewährleistung bei Warenkäufen
    Soweit die bei uns gekaufte und gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Ansprüche wegen Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, verjähren innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist. Rechte wegen Mängeln stehen Ihnen darüber hinaus auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie zu, sofern wir eine solche bezüglich des verkauften Gegenstands im Einzelfall ausdrücklich abgegeben haben. Für Unternehmer gilt insoweit: Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht über die Art der Nacherfüllung steht uns zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte ist, dass Sie alle nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß erfüllen. Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – zwölf Monate ab Erhalt der Ware.
  15. Veröffentlichung
    Der Vermieter behält sich das Recht vor, an Orten, an den Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotos, Videoaufnahmen, usw. zu machen.
  16. Sonstiges
    Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Absatz 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden. Für die in der Auftragsbestätigung bzw. in dem Vertrag aufgeführten Gegenstände, die der Mieter im Einzelfall nicht nutzt, wird keine anteilige Mietrückzahlung geleistet.
    Diese Gegenstände können auch nicht getauscht oder gegen andere Leistungen aufgerechnet werden. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände nur bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu verwenden. Er verpflichtet sich, die gemieteten Gegenstände pfleglich zu behandeln und in unverändertem und einwandfreiem Zustand an das Unternehmen zurückzugeben. Die Rückgabe hat in den für die Mietgegenstände vorgesehenen Verpackungen zu erfolgen. Bei der Rückgabe der Mietsache wird ein Protokoll erstellt, in dem eventuell bestehende Schäden und Mängel der Mietsache festgehalten werden. Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln zu ersetzen.